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SAP Zeitwirtschaft nach SECO Richtlinien

Sicherstellung der SECO-Compliance durch die Integration von ProTime und SAP Zeitwirtschaft. SECO Compliance bedeutet die Einhaltung der per Arbeitsgesetz vorgeschriebenen Regelungen, welche vom SECO überwacht und kontrolliert werden. Das Arbeitsgesetz verfolgt als wesentliches Ziel den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer. Artikel 46 des Arbeitsgesetzes (ArG) verpflichtet den Arbeitgeber, eine Dokumentation über die geleistete Arbeitszeit der Mitarbeitenden zu führen. Gemäß Artikel 73 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) müssen daraus namentlich Dauer und Lage der geleisteten täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit (inklusive Ausgleichs- und Überzeitarbeit) und der Pausen ersichtlich sein.

Inhalte SECO-Compliance

Mit der revidierten Verordnung zum 1. Januar 2016 wurden drei unterschiedliche Regelungen der Dokumentation eingeführt. Die Modalitäten unterscheiden sich je nach Rahmenbedingungen der ausgeübten Tätigkeit. SECO Compliance ist mit den drei folgenden Modalitäten gegeben:

  1. Die systematische Arbeitszeiterfassung bleibt die Standardregel für alle Arbeitnehmer, die bei der Festlegung ihrer Arbeitszeiten nicht über eine gewisse Autonomie verfügen. Sie sieht vor, dass Anfang und Ende jeder Arbeitsphase sowie auch die Pausen und die Ausgleichszeiten zu dokumentieren sind. Sind die Voraussetzungen für eine andere Regelung nicht gegeben, so muss der Betrieb die Arbeitszeit systematisch erfassen. Er kann jedoch selbst wählen, welches Instrument für seine Organisation am besten dafür geeignet ist.
  2. Bei der vereinfachten Arbeitszeiterfassung beschränkt sich die Erfassung auf die Gesamtzahl der geleisteten Arbeitsstunden (ein einziger Gesamtwert pro Tag). Diese Möglichkeit besteht für alle Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeiten zu einem namhaften Teil selber festsetzen können. Für diese Regelung ist kein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) notwendig: Es genügt eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Betrieb und einer Vertretung der Arbeitnehmer. In Betrieben mit weniger als 50 Arbeitnehmern ist auch eine individuelle Vereinbarung mit den einzelnen Angestellten möglich.
  3. Der Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung ist für Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen von mehr als 120’000.00 Franken möglich. Diese Arbeitnehmer müssen zudem ihre Arbeitszeiten mehrheitlich selber festsetzen können und über eine grosse Autonomie bei der Gestaltung ihrer Arbeit verfügen. Die Einführung einer solchen Regelung erfolgt im Rahmen eines GAV und mit individueller Zustimmung der betroffenen Personen.

SAP Zeitwirtschaft nach gemäß SECO-Richtlinien

Systemunterstützte Zeitwirtschaft gemäss den SECO-Anforderungen. Diese beinhaltet eine systemgesteuerte Pausenregelung gemäß Artikel 73 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1).

ProTime, das SECO-Konforme SAP-AddOn für die Erfassung ihrer Arbeitszeiten

Unsere Erfassungslösung ProTime unterstützt Sie bei der Abbildung einer SECO konformen Zeiterfassung für Ihre Mitarbeiter. Sie beinhaltet bereits Regelungen für die Abbildung der unterschiedlichen SECO Erfassungsmodalitäten, bietet eine automatische Pausenprüfung direkt bei der Erfassung der Zeiten, ermöglicht die Definition von kundenindividuellen Erfassungsgrenzen und Zusatzprüfungen.

Ihre Vorteile

  • Integrative, SECO-Konforme Zeiterfassung
  • Automatische Pausenprüfung direkt bei der Erfassung der Arbeitszeiten
  • Webbasierte und mobile Zeiterfassung gemäß SECO-Compliance
  • SECO-Konforme Erfassungsvarianten

Unsere Leistungen

  • Prozessberatung
  • Implementierungsleistung
  • Workshop
  • Konzept / Blueprint
  • Individuelle Softwareanpassung
  • Entwicklung
  • Dokumentation
  • Training / Schulung
  • Managed Services
  • Hosting
  • Support

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